ArbGG ст. 4Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.