ArbnErfGDV 2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfGDV 2 ст. 10Beisitzer aus Kreisen der Beamten und Soldaten
Für den öffentlichen Dienst sind, soweit es sich um Beamte und Soldaten handelt, die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend anzuwenden.