AAG · Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
AAG ст. 10Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften
Die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.