AufbhV · Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“
AufbhV ст. 7Fondsverwaltung
Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Bundesministerium der Finanzen.
AufbhV · Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“
Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Bundesministerium der Finanzen.