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AutoKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

AutoKflAusbV ст. 13Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.

in den Geschäftsfeldern Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,

2.

Verkaufspreise zu kalkulieren sowie

3.

den Personaleinsatz zu organisieren und an der Personalplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Ziele und Grundsätze mitzuwirken.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.