AVBFernwärmeV · Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
AVBFernwärmeV ст. 31Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Fernwärmeversorgungsunternehmens kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.