BATZV · Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes
BATZV ст. 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
BATZV · Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.