BaumeisterVAblV · Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung
BaumeisterVAblV ст. 4
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.
BaumeisterVAblV · Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.