BautechKonAusbV ст. 20Zeitpunkt
Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.