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BautechKonAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

BautechKonAusbV ст. 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Grundlagen des digitalen Informationsmodells zu beschreiben,

2.

Rollen und Verantwortlichkeiten in einem digitalen Informationsmodell zu erläutern,

3.

Bauteilinformationen auftragsbezogen aufzubereiten,

4.

den Lebenszyklus eines Bauwerks darzustellen,

5.

Chancen und Risiken eines digitalen Informationsmodells zu beschreiben,

6.

fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und

7.

qualitätssichernde Maßnahmen anzuwenden.

(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.