Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

BauGB · Baugesetzbuch

BauGB ст. 135bVerteilungsmaßstäbe für die Abrechnung

Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz

ДействуетОфициальный текст

Soweit die Gemeinde Maßnahmen zum Ausgleich nach § 135a Absatz 2 durchführt, sind die Kosten auf die zugeordneten Grundstücke zu verteilen. Verteilungsmaßstäbe sind 1.

die überbaubare Grundstücksfläche,

2.

die zulässige Grundfläche,

3.

die zu erwartende Versiegelung oder

4.

die Schwere der zu erwartenden Eingriffe.

Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden.