BBG ст. 30Beendigungsgründe
Unterabschnitt 1 Entlassung
Das Beamtenverhältnis endet durch 1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.