BDSG · Bundesdatenschutzgesetz
BDSG ст. 77Vertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.