BDSG · Bundesdatenschutzgesetz
BDSG ст. 84Strafvorschriften
Kapitel 7 Haftung und Sanktionen
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.