BeamtVAltGZustAnO · Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs BeamtVAltGZustAnO ст. 12Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131 ДействуетОфициальный текст Für Versorgungsberechtigte nach dem G 131 ist die Generalzolldirektion zuständig. ← Предыдущая · ст. 11 Содержание ст. 13 · Следующая →