1. DV-BEG · Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
1. DV-BEG ст. 4Witwer
II. Kreis der Hinterbliebenen
Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.