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BetrAVG · Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

BetrAVG ст. 23Zusatzbeiträge des Arbeitgebers

Unterabschnitt 2 Tarifvertrag und reine Beitragszusage

ДействуетОфициальный текст

(1) Zur Absicherung der reinen Beitragszusage soll im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vereinbart werden.

(2) Bei einer reinen Beitragszusage ist im Fall der Entgeltumwandlung im Tarifvertrag zu regeln, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleiten muss, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.