BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG ст. 41Umlageverbot
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.