BEZNG · Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
BEZNG ст. 2Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens
Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten der in § 1 genannten Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" sind Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens.