BEZNG · Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
BEZNG ст. 29Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
BEZNG · Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.