BfEZustAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung BfEZustAnO ст. 5Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. ← Предыдущая · ст. 4 Содержание