BGB ст. 1027Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
Titel 1 Grunddienstbarkeiten
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
Titel 1 Grunddienstbarkeiten
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.