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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB ст. 1963Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben

Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

ДействуетОфициальный текст

Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.