BGB ст. 2221Vergütung des Testamentsvollstreckers
Titel 6 Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
Titel 6 Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.