BGB ст. 2263Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.
Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.