BGB ст. 2371Form
Abschnitt 9 Erbschaftskauf
Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.
Abschnitt 9 Erbschaftskauf
Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.