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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB ст. 244Fremdwährungsschuld

Titel 1 Verpflichtung zur Leistung

ДействуетОфициальный текст

(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.