BGB ст. 424Wirkung des Gläubigerverzugs
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.