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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB ст. 460Wiederkauf zum Schätzungswert

Kapitel 2 Wiederkauf

ДействуетОфициальный текст

Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswert vereinbart, den der gekaufte Gegenstand zur Zeit des Wiederkaufs hat, so ist der Wiederverkäufer für eine Verschlechterung, den Untergang oder die aus einem anderen Grund eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe des Gegenstandes nicht verantwortlich, der Wiederkäufer zum Ersatz von Verwendungen nicht verpflichtet.