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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB ст. 797Leistungspflicht nur gegen Aushändigung

Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber

ДействуетОфициальный текст

Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist.