BGB ст. 87bAuflösung der Stiftung bei Insolvenz
Untertitel 2 Rechtsfähige Stiftungen
Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.