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BHO · Bundeshaushaltsordnung

BHO ст. 41Haushaltswirtschaftliche Sperre

Teil III Ausführung des Haushaltsplans

ДействуетОфициальный текст

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Bundesministerium der Finanzen nach Benehmen mit dem zuständigen Bundesministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.