43. BImSchV · Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
43. BImSchV ст. 19Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm und dessen Aktualisierungen.