BinSchPersV ст. 142Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.