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BoSoG · Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte

BoSoG ст. 16Einrede der Sonderung

Abschnitt 3 Wirkungen der Sonderung

ДействуетОфициальный текст

Soweit ein Sonderungsverfahren nach diesem Gesetz anhängig und nicht ausgesetzt ist, kann Ansprüchen aus § 919 oder § 920 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auf Feststellung des Eigentums die Einrede der Sonderung entgegengehalten werden.