BSAVfV · Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
BSAVfV ст. 7Prüfungsberichte
Abschnitt 1 Verfahren
Das Bundessortenamt übersendet dem Antragsteller jeweils einen Prüfungsbericht, sobald es das Ergebnis der Registerprüfung, der Wertprüfung oder bei Sorten von Rebe der Prüfung der physiologischen Merkmale zur Beurteilung der Sorte für ausreichend hält.