BWFSPrV · Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen
BWFSPrV ст. 16Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
Die Prüfungsaufgabe, die zulässigen Hilfsmittel, den Erwartungshorizont und das Bewertungsschema soll die Fachlehrkraft festlegen, die das Fach der mündlichen Abschlussprüfung planmäßig unterrichtet hat.