BwHFV · Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
BwHFV ст. 29Künstliche Befruchtung
Kapitel 2 Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
Vor Beginn der Behandlung ist der Truppenärztin oder dem Truppenarzt ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Bundeswehr übernimmt 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei der Soldatin oder dem Soldaten durchgeführt werden.