BZRG · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
BZRG ст. 6Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers
Wird aus mehreren Einzelstrafen nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet oder eine einheitliche Jugendstrafe festgesetzt, so ist auch diese in das Register einzutragen.