DHMG · Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
DHMG ст. 22Übergangsregelung
Abschnitt 2 Unselbständige Stiftung „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
Bis zur erstmaligen Konstituierung des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beraterkreises nach diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juni 2010 (BGBl. I S. 784) bleiben die zuvor bestehenden Gremien im Amt.