DMBilG · Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
DMBilG ст. 43eAußenhandelsbetriebe
Unterabschnitt 10b Abführungspflicht für Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auf Außenhandelsbetriebe entsprechend anzuwenden.