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DruckLV · Verordnung über Arbeiten in Druckluft

DruckLV ст. 5Weitergehende Anforderungen

ДействуетОфициальный текст

Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.