EBArbSchV · Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes EBArbSchV ст. 2Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. ← Предыдущая · ст. 1 Содержание