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EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

EEG 2023 ст. 38eHöchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments

Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments

ДействуетОфициальный текст

(1) Der Höchstwert bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments beträgt 9 Cent pro Kilowattstunde.

(2) Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2024 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert und wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Für die Berechnung der Höhe des Höchstwerts aufgrund einer erneuten Anpassung nach Satz 1 ist der nicht gerundete Wert zugrunde zu legen.