EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 ст. 39aSicherheiten für Biomasseanlagen
Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.