EGInsO · Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsO ст. 2Unanfechtbarkeit
Art 102b
Die nach § 1 zulässigen Maßnahmen unterliegen nicht der Insolvenzanfechtung.
EGInsO · Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
Art 102b
Die nach § 1 zulässigen Maßnahmen unterliegen nicht der Insolvenzanfechtung.