EinsatzWVG · Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
EinsatzWVG ст. 21Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.