EmsSchEV · Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung
EmsSchEV ст. 12Befreiung
Die Strom- und Schiffahrtspolizeibehörden können von den Vorschriften dieser Verordnung und denen der Schiffahrtsordnung Emsmündung im Einzelfall befreien.