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EndlagerVlV · Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

EndlagerVlV ст. 3Art und Umfang des Aufwandes

ДействуетОфициальный текст

Die Vorausleistungen können erhoben werden, wenn notwendiger Aufwand entstanden ist für 1.

die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung,

2.

den Erwerb von Grundstücken und Rechten,

3.

die Planung,

4.

die Erkundung,

5.

die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen,

6.

die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung.