EnSTransV ст. 17Geltungszeitraum
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen gelten für Steuerbegünstigungen ab dem 1. Juli 2016.
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen gelten für Steuerbegünstigungen ab dem 1. Juli 2016.